Schulordnung einschl. Hausordnung
Schulordnung der „Max-Kienitz“ Schule (Schulkonferenzbeschluss am 22.05.2013)
Ausgehend von den Persönlichkeitsrechten aller wünschen wir, die am Schulleben der „Max-Kienitz“ Schule Beteiligten, uns eine Schulatmosphäre, in der sich menschliches Miteinander bei der gemeinsamen Lernarbeit entwickelt.
Die Ziele unseres Handelns sind insbesondere die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit, der geistigen Fähigkeiten und einer umfassenden sozialen Kompetenz.
Grundlage und Rahmen unseres Verhaltens und Handelns sind das Brandenburgische Schulgesetz in der gültigen Fassung, die Grundschulverordnung mit allen Verwaltungsvorschriften, die Beschlüsse der schulischen Gremien, pädagogische und organisatorische Weisungen und die von uns anerkannten Regeln.
1. Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung
Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich zu Rücksichtnahme und Achtung untereinander.
Dazu gehören Hilfsbereitschaft und Höflichkeit als erstrebenswerte Umgangsformen im Schulleben. Die Würde des Einzelnen ist vor allem zu achten und zu schützen.
Im Konfliktfall gilt, dass immer zunächst das direkte klärende Gespräch gesucht wird.
2. Information und Transparenz
Die am Schulleben Beteiligten können nur dann gemeinschaftlich zielgerichtet handeln, wenn sie über die bereits ausgeführten Handlungen und die Absichten der jeweils anderen umfassend informiert sind.
Deshalb ist jeder aufgefordert, Informationen im Gespräch oder schriftlich zeitnah weiterzugeben und auch einzuholen.
3. Sauberkeit und pfleglicher Umgang
Im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung von Unterricht und der Einsicht folgend, dass ein erfolgreiches Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrkräften nur unter zumutbaren äußeren Bedingungen möglich ist, verpflichten sich alle zum pfleglichen und werterhaltenden Umgang mit allen schulischen Einrichtungen, Baulichkeiten, Anlagen im Außenbereich, Inventar, Lehr- und Lernmitteln sowie mit dem persönlichen Eigentum anderer.
Zur Erhaltung der Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände hat jeder Verunreinigungen zu vermeiden, auch über das Verursacherprinzip hinaus, und auf die Reinhaltung des Schulhauses und des Schulgeländes zu achten.
4. Störungsfreier Unterricht
Der größtmögliche Lernerfolg kann sich nur dann einstellen, wenn der Unterricht störungsfrei verläuft.
Deshalb sollen sich alle Schüler so verhalten, dass weder ihnen selbst noch den Mitschülern und Mitschülerinnen die Aufnahme des Lernstoffes erschwert wird und dass die Unterrichtenden in ihrer Lehrtätigkeit nicht behindert werden.
5. Vorbeugung und Verhütung von Gefahren
Jeder am Schulleben Beteiligte trägt mit seinem Verhalten dazu bei, Gefahren von sich selbst und anderen abzuwenden.
Beispiele sind das Freihalten aller Verkehrswege (insbesondere der Treppen), das Absteigen vom Fahrrad auf dem Schulgelände, das Tragen angemessenen Schuhwerkes, sowie der Verzicht auf das Werfen von Gegenständen (insbesondere von Schneebällen) und auf das Mitführen von gefährlichen Gegenständen. Das Befahren des Schulgeländes mit PKW oder Krad ist den Eltern nicht gestattet.
6. Zuverlässigkeit
In jeder Gemeinschaft, also auch in der Schule, muss sich der Eine auf den Anderen verlassen können.
Deshalb sind alle verpflichtet, pünktlich zu sein, vorhersehbares Ausbleiben rechtzeitig anzukündigen, Vereinbarungen, Verabredungen, Zusicherungen und Versprechen einzuhalten, benötigte Materialien mitzubringen und insbesondere solche Arbeiten (auch Hausaufgaben) anzufertigen, die als Grundlage für eine gemeinsame Fortführung oder Auswertung dienen sollen.
7. Verantwortliches Handeln
Im Rahmen der Erziehung zu verantwortlichem Handeln können einzelnen Schülern Ämter und Aufgaben übertragen werden, ohne dass andere dadurch ihrer entsprechenden Verantwortung enthoben sind.
Beispiele aus einer Vielzahl von Möglichkeiten sind z.B. der Tafeldienst, der Ordnungsdienst, …, die Streitschlichter und die Schüleraufsicht…(siehe Anlage)
Gelingt das verantwortliche Handeln der Schüler noch nicht vollständig, so geben die jeweils unterrichtenden oder aufsichtführenden Lehrkräfte Hinweise und Hilfestellung.
Insbesondere soll den Schülern die Einsicht in den Grundsatz vermittelt werden, dass mit der Übernahme von Verantwortung Rechte erworben werden und dass umgekehrt die Wahrnehmung von Rechten auch mit der Übernahme von Verantwortung verbunden ist.
Hausordnung (als Teil der Schulordnung)
- Die Schulleiterin übt das Hausrecht aus.
- Schulfremde Personen (z.B. Eltern, Großeltern,…Gäste) melden sich im Sekretariat an. Werden sie auf dem Schulgelände oder in den Schulgebäuden angetroffen, werden sie angesprochen und gegebenenfalls zum Sekretariat begleitet.
- Die Krankmeldung erfolgt am 1. Tag des Fehlens bitte telefonisch ab 7.30Uhr.
- Gesprächstermine mit dem Klassen- oder einem Fachlehrer können über das Kontaktformular auf der Homepage bzw. telefonisch über das Sekretariat vereinbart werden.
- Die Schule bzw. das Land Brandenburg haften nicht für persönliche Gegenstände.
- Gewerbliche Tätigkeit, Werbetätigkeit und Sammlungen sind genehmigungspflichtig.
- Das Schulgebäude wird grundsätzlich um 7:40 Uhr geöffnet.
- Die Unterrichtsstunden beginnen und enden wie folgt:
1. Stunde 08.00 - 08.45 Uhr
2. Stunde 08.55 - 09.40 Uhr
3. Stunde 10.00 - 10.45 Uhr
4. Stunde 10.55 - 11.40 Uhr
5. Stunde 12.05 - 12.50 Uhr
6. Stunde 12.55 - 13.40 Uhr
7. Stunde 13.45 - 14.30 Uhr
9. In der Schule wird täglich ein warmes Mittagessen in der Zeit von 11.40 – 13.00 Uhr angeboten. Dies wird
im unteren Flur, in einem separaten Bereich eingenommen.
10. Fühlt ein Schüler sich krank, meldet er sich zuerst beim Fachlehrer bzw. beim Klassenlehrer. Dieser
entscheidet über die folgenden Maßnahmen.
11. Alle Schäden an Gebäude und Inventar werden sofort dem Hausmeister gemeldet.
12. Für grob fahrlässig oder mutwillig erzeugte Schäden leistet der Verursacher Ersatz.
13. Klassen- und Fachräume werden an jedem Unterrichtstag von den Schülern, die sie als letzte nutzen, von
vermeidbaren Verschmutzungen gereinigt.
14. Jacken u. ä. verbleiben während des Unterrichts an den Garderobenhaken auf den Fluren.
15. Bei Raumwechsel zu Beginn der Hofpausen werden die Schultaschen im nächsten Raum bzw. vor dem
Fachkabinett abgestellt. Die Schüler begeben sich zügig auf den Hof.
Während der Hofpause nach dem Sportunterricht verbleiben die Sportsachen neben der Tür zum
Pausenhof (draußen).
16. Im Schulhaus wird nur die rechte Treppe benutzt. Das Rennen, Springen und Toben auf den Treppen und
Fluren ist untersagt.
17. Wird bei schlechtem Wetter die Hofpause abgeklingelt, bleiben die Schüler in ihren Räumen oder in den
Leseecken.
18. In den Hofpausen werden nur die Toiletten im Erdgeschoss benutzt.
19. Schüler dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen. Ausnahmen regelt der aufsichtführende
Lehrer.
20. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt.
21. Elektronische Geräte (z.B. Handys) bleiben auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet.
22. Das Mitführen von Hieb- und Stichwaffen bzw. Stichwerkzeugen, Taschenmessern, Feuerzeugen, Sprays
jeglicher Art ist strengstens untersagt.
23. Die Fahrschüler stellen sich zu den Bussen jeweils am kleinen Tor (am …) innerhalb des Schulgeländes
an. Beim Einsteigen und während der Fahrt beachtet jeder die ihm vertrauten Regeln (Busschule).
24. Verstöße gegen die Hausordnung werden durch die Sanktionen der betreffenden Klasse geahndet.
Darüber hinaus kommen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des Brandenburgischen
Schulgesetzes Abschnitt 4, § 63 und § 64 zur Anwendung.
(Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Begriff „Schüler“ auch die Schülerinnen und in den Begriff „Lehrer“ auch die Lehrerinnen einbezogen.)
Britz, 27.05.2013