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Hygieneplan

(Stand: September 2025)

 

1. Grundsätze

  • Dieser Hygieneplan gilt für alle an der Schule Beteiligten: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Eltern, Besucherinnen Besucher und externe Dienstleister.

  • Ziel ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, die Gesundheit aller zu schützen und einen sicheren, hygienischen Schulbetrieb zu gewährleisten.

  • Alle Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf an aktuelle Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Gesundheitsamts angepasst.

 

2. Händehygiene

  • Regelmäßiges Händewaschen: 

    • Vor dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Niesen/Husten und nach dem Kontakt mit potenziell kontaminierten Oberflächen.

    • gründliches Waschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden

  • Händedesinfektion: 

    • Desinfektionsmittelspender sind an zentralen Orten (Eingangsbereich, Schulküche, Sanitätsraum, Turnhallen, Lehrkräftezimmer) verfügbar

    • Nutzung bei Bedarf, z.B. nach dem Kontakt mit gemeinsam genutzten Materialien

 

3. Husten- und Niesetikette

  • in die Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch niesen/husten

  • Taschentuch sofort entsorgen und Hände waschen

  • Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden

 

4. Reinigung und Desinfektion

  • Oberflächen: 

    • Tische, Türklinken, Lichtschalter und andere häufig berührte Flächen werden täglich gereinigt

    • bei erhöhtem Infektionsgeschen: zusätzliche Desinfektion

  • Sanitäranlagen: 

    • tägliche Reinigung und Desinfektion durch externe Reinigungsfirma

  • Materialien: 

    • gemeinsam genutzte Materialien werden in regelmäßen Abständen gereinigt (z.B. Sportgeräte, Musikinstrumente, Computer)

 

5. Lüftungskonzept

  • vor Schulbeginn: Alle Räume werden durch den Hausmeister gelüftet.

  • während des Unterrichts: 

    • Stoßlüftung: zu Beginn jeder Stunde und alle 20 Minuten für 3–5 Minuten (Fenster vollständig öffnen)

    • Querlüftung: nach jeder Unterrichtsstunde für 5–10 Minuten (Durchzug erzeugen)

 

6. Umgang mit Krankheitssymptomen

  • Ausschlusskriterien: Personen mit folgenden Symptomen sollten die Schule nicht betreten: 

    • Fieber (ab 38°C)

    • Erbrechen oder Durchfall

    • starke Halsschmerzen, Husten oder Atembeschwerden

    • Hautausschlag mit Fieber (Verdacht auf ansteckende Krankheit)

  • Vorgehen bei Symptomen: 

    • Schülerinnen und Schüler werden isoliert und die Eltern informiert

    • Lehrkräfte und Personal müssen ein ärztliches Attest vorlegen

    • bei Verdacht auf ansteckende Krankheit: unverzügliche Information der Schulleitung und gegebenenfalls des Gesundheitsamts

 

7. Sportunterricht

  • Hygiene: 

    • gemeinsam genutzte Geräte werden in regelmäßigen Abständen gereinigt

    • Umkleideräume: tägliche Reinigung durch externe Reinigungsfirma

  • Schwimmunterricht: 

    • Einhaltung der Haus- und Badeordnung im Sportkomplex Westend „baff“ 

    • witterungsbedingte Kleidung nach dem Schwimmhallenbesuch erforderlich

 

8. Pausen- und Essensbetrieb

  • Pausenhöfe: gestaffelte Pausenzeiten oder getrennte Bereiche für verschiedene Jahrgangsstufen, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

  • Mittagessen: 

    • gestaffelte Essenszeiten

    • Tische werden nach jedem Durchgang gereinigt

    • Kontrolle durch Essensaufsicht (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher)

 

9. Besucherinnen und Besucher sowie Externe

  • Zutritt: nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat oder in Absprache mit der Schulleitung (Frühaufsicht)

 

10. Kommunikation und Schulung

  • regelmäßige Unterweisung: Alle Schülerinnen/Schüler und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter werden zu Beginn des Schuljahres und bei Bedarf über die Hygieneregeln informiert

  • Aushang der Hygieneregeln im Schuleingangsbereich  

  • Elterninformation: aktuelle Hygieneregeln werden auf der Schulhomepage veröffentlicht

 

11. Verantwortlichkeiten

  • Schulleitung: Überwachung der Einhaltung, Anpassung des Plans bei neuen Vorgaben

  • Lehrkräfte: Einhaltung der Regeln im Unterricht, Sensibilisierung der Kinder

  • Hausmeister: Bereitstellung und Auffüllung der Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lüftung, Überwachung

  • Schülerinnen/Schüler: eigenverantwortliches Einhalten der Hygieneregeln

 

12. Gültigkeit und Anpassungen

Dieser Hygieneplan gilt bis auf Widerruf und wird bei neuen behördlichen Vorgaben oder veränderten Infektionslagen angepasst.

Die Schulleitung entscheidet über Lockerungen oder Verschärfungen der Maßnahmen.

 

Karin Bieber

Schulleitung