Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schulordnung einschl. Hausordnung

Schulordnung

 

Ausgehend von den Persönlichkeitsrechten wünschen wir uns eine positive Schulatmosphäre, in der sich menschliches Miteinander bei der gemeinsamen Lernarbeit entwickelt.

Die Ziele unseres Handelns sind insbesondere die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit, der motorischen und geistigen Fähigkeiten und einer umfassenden sozialen Kompetenz.

Grundlage und Rahmen unseres Verhaltens und Handelns sind das Brandenburgische Schulgesetz in der gültigen Fassung, die Grundschulverordnung mit allen Verwaltungsvorschriften, die Beschlüsse der schulischen Gremien, pädagogische und organisatorische Weisungen und die von uns anerkannten Regeln.

 

1. Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung

Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich zu Rücksichtnahme und Achtung untereinander. Wir respektieren uns selbst und andere. Beschimpfungen, Beleidigungen und körperliche Übergriffe sind verboten. Die Würde des Einzelnen ist vor allem zu achten und zu schützen. Hilfsbereitschaft und Höflichkeit sind erstrebenswerte Umgangsformen im Schulleben. Im Konfliktfall gilt, dass immer zunächst das direkte klärende Gespräch gesucht wird.

 

2. Information und Transparenz

Die am Schulleben Beteiligten können nur dann gemeinschaftlich zielgerichtet handeln, wenn sie über die bereits ausgeführten Handlungen und die Absichten der jeweils anderen umfassend informiert sind. Deshalb ist jeder aufgefordert, Informationen im Gespräch oder schriftlich zeitnah weiterzugeben und auch einzuholen.

 

3. Sauberkeit und pfleglicher Umgang

Im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung von Unterricht und der Einsicht folgend, dass ein erfolgreiches Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrkräften nur unter zumutbaren äußeren Bedingungen möglich ist, verpflichten sich alle zum pfleglichen und werterhaltenden Umgang mit allen schulischen Einrichtungen, Baulichkeiten, Anlagen im Außenbereich, Inventar, Lehr- und Lernmitteln sowie mit dem persönlichen Eigentum anderer. Zur Erhaltung der Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände hat jeder Verunreinigungen zu vermeiden, auch über das Verursacherprinzip hinaus, und auf die Reinhaltung des Schulhauses und des Schulgeländes zu achten.

 

4. Störungsfreier Unterricht

Der größtmögliche Lernerfolg kann sich nur dann einstellen, wenn der Unterricht störungsfrei verläuft. Deshalb müssen sich alle Schülerinnen und Schüler so verhalten, dass weder ihnen selbst noch den Mitschülern und Mitschülerinnen die Aufnahme des Lernstoffes erschwert wird und dass die Unterrichtenden in ihrer Lehrtätigkeit nicht behindert werden.

 

5. Vorbeugung und Verhütung von Gefahren

Jeder am Schulleben Beteiligte trägt mit seinem Verhalten dazu bei, Gefahren von sich selbst und anderen abzuwenden. Folgende Regeln müssen eingehalten werden: z.B. das Freihalten aller Verkehrswege (insbesondere der Treppen), das Absteigen vom Fahrrad auf dem Schulgelände, das Tragen angemessenen Schuhwerkes, sowie das Werfen von Gegenständen (insbesondere von Schneebällen) und auf das Mitführen von gefährlichen Gegenständen. Das Befahren des Schulgeländes mit PKW oder Krad ist den Eltern grundsätzlich nicht gestattet.

 

6. Zuverlässigkeit

In jeder Gemeinschaft, also auch in der Schule, müssen sich alle aufeinander verlassen können. Um das zu gewährleisten erwarten wir: 

  • Pünktlichkeit

  • Einhaltung von Vereinbarungen und Absprachen

  • Mitbringen aller benötigten Materialien/Sportzeug

  • zeitgerechtes Anfertigen und Vorlegen der Hausaufgaben (Hausaufgabenkonzept)

 

7. Verantwortliches Handeln

Im Rahmen der Erziehung zu verantwortlichem Handeln können allen Schülerinnen und Schülern Ämter und Aufgaben übertragen werden. 

 

 

Hausordnung - Bestandteil der Schulordnung

1. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.

2. Schulfremde Personen (z.B. Eltern, Großeltern, Gäste) melden sich im Sekretariat an. Werden sie auf dem Schulgelände oder in den Schulgebäuden angetroffen, werden sie angesprochen und gegebenenfalls zum Sekretariat begleitet.

3. Die Krankmeldung erfolgt am 1. Tag des Fehlens bitte telefonisch ab 7.30 Uhr (gern auch auf dem Anrufbeantworter bzw. per Mail). Sollte dies bis 10.00 Uhr nicht erfolgen, wird Kontakt zu den Eltern aufgenommen.

4. Gesprächstermine mit der Klassen- oder einer Fachlehrkraft können über das Kontaktformular auf der Homepage bzw. telefonisch über das Sekretariat vereinbart werden. Es ist aber auch möglich, sich schriftlich direkt an die Fachlehrkraft zu wenden.

5. Die Schule bzw. das Land Brandenburg haften nicht für persönliche Gegenstände.

6. Gewerbliche Tätigkeit, Werbetätigkeit und Sammlungen sind genehmigungspflichtig und mit der Schulleitung abzustimmen.

7. Das Schulgebäude wird grundsätzlich um 7.40 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet.

8. Die Unterrichtsstunden beginnen und enden wie folgt:

     1. Stunde 08.00 - 08.45 Uhr

     2. Stunde 08.55 - 09.40 Uhr

     3. Stunde 10.00 - 10.45 Uhr

     4. Stunde 10.55 - 11.40 Uhr

     5. Stunde 12.05 - 12.50 Uhr

     6. Stunde 12.55 - 13.40 Uhr

     7. Stunde 13.45 - 14.30 Uhr

 

9. In der Schule wird täglich ein warmes Mittagessen in der Zeit von 11.40 – 13.00 Uhr angeboten. Dies wird im unteren Flur, in einem separaten Bereich, eingenommen. Die Abmeldung vom Mittagessen aufgrund von Krankheit /Wandertagen oder auswärtigen Projekten hat bis spätestens 7 Uhr beim Essensanbieter von den Sorgeberechtigten eigenständig zu erfolgen. 

10. Fühlt eine Schülerin/ein Schüler sich krank, meldet er sich zuerst bei der Fachlehrkraft bzw. bei der Klassenlehrkraft. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen. 

11. Alle Schäden am Gebäude und am Inventar werden sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet.

12. Für grob fahrlässiges Handeln oder mutwillig verursachte Beschädigungen muss sich die betreffende Schülerin /der betreffende Schüler verantworten.

13. Klassen- und Fachräume werden an jedem Unterrichtstag von den letzten Nutzenden in einem angemessenen Zustand verlassen.

14. Das Essen sowie das Kaugummi kauen während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen werden durch die jeweiligen Lehrkräfte gestattet.

15. Jacken u. ä. verbleiben während des Unterrichts an den Garderobenhaken auf den Fluren.

16. Bei Raumwechsel zu Beginn der Hofpausen werden die Schultaschen im nächsten Raum bzw. vor dem Fachkabinett abgestellt. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich zügig auf den Hof. 

17. In den kleinen Pausen verbleiben alle Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Räumen und bereiten sich auf die nächstfolgende Unterrichtsstunde vor (Toilettengänge sind von dieser Regelung ausgenommen).

18. Vor und nach dem Sportunterricht verbleiben die Sportsachen während der Hofpause im Regal im Eingangsbereich der Schule.

19. Im Schulhaus wird für das Hinauf- und Heruntergehen die jeweils rechte Treppe benutzt. Das Rennen, Springen und Toben auf den Treppen und Fluren ist untersagt.

20. Wird bei schlechtem Wetter die Hofpause abgeklingelt, bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Räumen oder in den Leseecken.

21. In den Hofpausen werden nur die Toiletten im Erdgeschoss benutzt.

22. Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände in den Pausen grundsätzlich nicht verlassen. Ausnahmen regeln die aufsichtführenden Lehrkräfte.

23. Fahrräder müssen grundsätzlich in den Fahrradständern, außerhalb der Gebäude abgestellt und angeschlossen werden.

24. Elektronische Geräte (z.B. Handys) bleiben auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in den Taschen. Ausnahmen werden nur durch die Lehrkräfte genehmigt.

25. Das Rauchen ist den Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände untersagt. Dies gilt auch für Vapes.

26. Das Mitführen von Hieb- und Stichwaffen bzw. Stichwerkzeugen, Taschenmessern, Feuerzeugen, Sprays jeglicher Art ist strengstens untersagt.

27. Verstöße gegen die Punkte 22-24 berechtigen zum Einzug der entsprechenden Gegenstände. Diese werden im Sekretariat hinterlegt und müssen von den Sorgeberechtigten abgeholt werden. Weitere schulrechtliche Maßnahmen können beschlossen werden.

28. Kinder, die mit dem Bus fahren, stellen ihre Taschen zu Beginn der 2. Hofpause im Foyer ab und verbleiben während der Hofpause auf dem Schulhof. Danach gehen sie gemeinsam mit der Aufsichtslehrkraft zur Bushaltestelle. Beim Einsteigen und während der Fahrt beachtet jeder die ihm vertrauten Regeln (Busschule). Nach der 5., 6. und 7. Unterrichtsstunde gehen die Kinder selbstständig zum Bus (Aufsichtslehrkraft laut Planung).

 

Benutzungsordnung für die Turnhalle – 

Bestandteil der Schulordnung

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

Diese Benutzungsordnung regelt die Nutzung der Turnhalle an der Grundschule Britz. Die Turnhalle dient der Gesundheit, Freizeitgestaltung und sportlichen Betätigung der Bevölkerung. Ihre Nutzung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage nach den Bedingungen dieser Benutzungsordnung, die der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Halle dient.

 

§2 Belegungsplan

(1) Die Gemeinde überlässt die Turnhalle der Grundschule, den Turn- und Sportvereinen und den Sport treibenden Organisationen oder Verbänden im Rahmen eines Belegungsplanes.

(2) Der Belegungsplan wird von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Schule, den Vereinen und den Sport treibenden Organisationen und Verbänden aufgestellt.

 

§3 Benutzung der Räume und Einrichtungen

(1) Die Halle darf nur in Anwesenheit einer Lehrkraft, einer Trainerin/eines Trainers oder einer Übungsleiterin/eines Übungleiters genutzt werden. Die Benutzung der Turnhalle erstreckt sich auf die Halle, die Umkleide- und Duschräume sowie die Turn- und Sportgeräte. Die Turn- und Sportvereine sind berechtigt, mit Zustimmung der Gemeinde eigene Geräte in der Turnhalle aufzubewahren. Diese sind als Vereinseigentum zu kennzeichnen.

(2) Die technischen Einrichtungen der Turnhalle (Heizung, Beleuchtung, Be- und Entlüftung, Warmwasserversorgung) werden vom Hausmeister überwacht und bedient. Die Benutzer der Turnhalle dürfen zusätzliche technische Ausrüstungen in Absprache mit der Gemeinde kurzfristig nutzen und an das Versorgungsnetz der Halle anschließen.

(3) Die Schulleitung verwaltet die Schlüssel für sämtliche Räume der Turnhalle. Jede/r verantwortliche Übungsleiterin/Übungsleiter sowie die Sportlehrkräfte erhalten einen Schlüssel. Der Hallenschlüssel darf nicht an andere Personen weitergeben werden. Die Schlüssel sind von der Schulleitung/Sekretariat gegen Unterschrift entgegenzunehmen und wieder abzugeben.

 

§4 Allgemeine Ordnungsbestimmungen

(1) Die Benutzer der Turnhalle werden angehalten:

· alle Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln, sowie Schäden und Mängel unverzüglich der Schulleitung/der Sekretärin/ dem Hausmeister anzuzeigen,

· Fluchtwege und Notausgänge stets freizuhalten,

· die Benutzungszeiten nach dem Belegungsplan einzuhalten,

· die Turnhalle (ausgenommen Eingangsbereich und Umkleideräume) nicht mit Straßenschuhen zu betreten.

(2) Der Übungsbetrieb ist nur mit ordentlicher Sport- oder Turnkleidung und nur mit Hallensportschuhen gestattet. Bei der Durchführung von Ballspielen ist sorgsam darauf zu achten, dass Gebäude und Gerätschaften nicht beschädigt werden. 

(3) In allen Räumen der Turnhalle ist nicht erlaubt:

            · das Rauchen,

· der Genuss von Alkohol,

· das Abstellen von Fahrrädern im Eingangsbereich,

· das Ablagern von Abfällen außerhalb der aufgestellten Behälter,

· das Mitbringen von Tieren.

 

(4) Die Turnhalle ist in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.

 

§5 Aufsicht bei der Benutzung der Turnhalle

(1) Die Lehrkräfte, Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter und andere verantwortliche Aufsichtspersonen (mindestens 18 Jahre alt), die der Gemeinde namentlich genannt werden müssen, sind für den ordnungsgemäßen Ablauf in der Turnhalle während des Sportunterrichts bzw. des Übungsbetriebes verantwortlich und jederzeit weisungsberechtigt. 

(2) Schadhafte Turn- und Sportgeräte müssen unverzüglich der Gemeinde/ der Schulleitung/der Sekretärin oder dem Hausmeister gemeldet werden um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden.

 

§6 Haftung

(1) Für mitgebrachte Sachen, insbesondere Sportgeräte, Kleidungsstücke, Wertsachen und dergleichen bleibt die Gemeinde von jeglicher Haftung befreit.

(2) Die Haftung für die Gemeinde als Grundstücksbesitzerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden (§836 BGB) bleibt unberührt.

(3) Sportunfälle werden im Sekretariat gemeldet und der Unfallkasse Brandenburg UKBB über weBBschule weitergeleitet.

 

§7 Fundsachen

Fundgegenstände sind beim Hausmeister oder der Sekretärin abzugeben bzw. abzuholen.

 

§8 Zuwiderhandlungen

Bei Nichtachtung oder Zuwiderhandlungen der geltenden Nutzungsregelungen erfolgt eine Meldung an die Gemeinde. Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt, Personen, die gegen die Vorschriften dieser Benutzungsordnung verstoßen, aus der Anlage zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Benutzungsordnung durch die Benutzer wird nach vorheriger Verwarnung durch die Gemeinde die Erlaubnis zur Benutzung der Turnhalle ganz oder auf Zeit entzogen.

 

§9 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung wurde überarbeitet und gilt in der vorliegenden Version ab dem Schuljahr 2025/2026 und ist für alle Benutzer der Turnhalle verbindlich. Die Gemeinde kann im Allgemeinen oder im Einzelfall weitere Bestimmungen erlassen.

Britz, August 2025