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Hausaufgabenkonzept der Max-Kienitz-Schule

A: Funktion von Hausaufgaben

Hausaufgaben unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler und ergänzen den Unterricht. Sie dienen der Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse und Kompetenzen. Hausaufgaben fördern die Selbstständigkeit und Selbstorganisation von Lernprozessen.

 

B: Umfang und Schwierigkeitsgrad von Hausaufgaben

Die schriftlichen Aufgaben sollen von den Schülerinnen und Schülern ohne fremde Hilfe und in der vorgesehenen Zeit zu bewältigen sein. Beim Erteilen von Hausaufgaben soll das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der schriftlichen Hausaufgaben auf den einzelnen Unterrichtstag sollte im Durchschnitt folgende Richtwerte nicht überschreiten:

Jahrgangsstufe 1 und 2:                30 Minuten

Jahrgangsstufe 3 und 4:                45 Minuten

Jahrgangsstufe 5 und 6:                60 Minuten

Die in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte koordinieren ihre Anforderungen an die Hausaufgaben-Zeit. Von Freitag zu Montag sollen keine Hausaufgaben erteilt werden.

 

C: Grundsätze

  • Die Erledigung der Hausaufgaben ist für jede Schülerin und jeden Schüler eine Pflicht.

  • Hausaufgaben ergeben sich aus dem Unterricht und sind in diesen eingebunden.

  • Hausaufgaben werden regelmäßig, angemessen und zeitnah kontrolliert.

  • Umfang und Art der Hausaufgaben liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft und wird auf die Lerngruppe abgestimmt.

 

Aufgaben der Schülerinnen und Schüler

  • Die Schülerinnen und Schüler schreiben ihre Hausaufgaben ordnungsgemäß in das Hausaufgabenheft. Ab Klasse 3 erfolgt dies selbstständig durch die Schülerinnen und Schüler.

  • Sie fertigen ihre Hausaufgaben selbstständig an und achten dabei auf Inhalt, Vollständigkeit und Form.

  • Haben Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben vergessen, informieren sie die betreffende Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn. 

  • Sie können einen bereits erworbenen Hausaufgaben-Gutschein einlösen.

  • Vergessene oder unvollständige Hausaufgaben werden grundsätzlich zum folgenden Unterrichtstag nachgeholt und selbstständig vorgezeigt. Erfolgt dies nicht, hat es Auswirkungen auf die ASV Noten.

  • Werden die Hausaufgaben zum wiederholten Mal nicht nachgearbeitet, müssen sie unter Aufsicht einer Lehrkraft in der Schule nach dem Unterricht angefertigt werden. Die Eltern werden über den entsprechenden Termin zuvor in Kenntnis gesetzt.

  • Bei Abwesenheit oder Krankheit sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, Versäumtes nachzuarbeiten.

 

Aufgaben der Lehrkräfte

  • Alle Hausaufgaben sollten für die Schülerinnen und Schüler gut verständlich sein.

  • Die Lehrerinnen und Lehrer schreiben die Hausaufgaben für die Klassen 1 und 2 grundsätzlich an die Tafel und achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Zeit zum Eintragen haben. (Im Anfangsunterricht werden zunächst die mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern verabredeten Zeichen für die Hausaufgaben verwendet.)

  • Die Lehrerinnen und Lehrer kontrollieren die Erledigung der Hausaufgaben regelmäßig und gehen auf eventuelle Probleme der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der Aufgaben ein. 

 

Aufgaben der Eltern

  • Die Eltern sollten ihrem Kind gegenüber ein positives Interesse für die Hausaufgaben zeigen.

  • Die Eltern sollten regelmäßig das Hausaufgabenheft kontrollieren, in Klasse 1 bis 3 täglich, ab Klasse 4 einmal wöchentlich.

  • Sollten Kinder regelmäßig mehr Zeit als vereinbart zur Erfüllung ihrer Hausaufgaben benötigen, informieren die Eltern die zuständige Lehrkraft durch einen Eintrag bzw. eine Mitteilung im Hausaufgabenheft.

  • In den Jahrgängen 1-4 sollten die Eltern täglich mit den Kindern lesen.

 

Aufgaben des Hortes / der Kita

  • Der Hort / die Kita gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben selbstständig an einem ruhigen Platz zu erledigen.

  • Sie verabreden Regeln für die Hausaufgabenzeit und achten auf deren Einhaltung.

  • Für die Richtigkeit ist der Hort / die Kita nicht verantwortlich.

 

Rechtliche Grundlagen sind das Brandenburgische Schulgesetz, die VV Schulbetrieb und die VV Leistungsbewertung.                                         

 

Schlussbemerkungen

Das Hausaufgabenkonzept wird den Eltern auf der ersten Elternversammlung im Schuljahr vorgestellt.

                                                          

Beschluss der Lehrerkonferenz am:        01.12.2025

Beschluss der Schulkonferenz:                 16.12.2025